Grund ist unklar: Weniger beschleunigte Strafverfahren vor den Amtsgerichten
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- Montag, 11. März 2019 06:50
Potsdam (dpa) Brandenburger Amtsgerichte haben in den vergangenen Jahren über immer weniger beschleunigte Strafverfahren verhandelt. 2018 beendeten die Amtsrichter 2208 Strafprozesse im Schnellverfahren und damit 702 weniger als ein Jahr zuvor, wie das Brandenburger Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 2016 gab es noch 3216 Prozesse.
Für die Schnellverfahren gelten geringere Anforderungen als für normale Strafverfahren wie etwa eine kürzere Ladungsfrist. Der Sachverhalt muss klar und die Beweislage muss für eine sofortige Verhandlung geeignet sein. Die Hauptverhandlung soll nicht später als sechs Wochen nach dem Antrag eröffnet werden. Ist eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zu erwarten, muss der Angeklagte einen Pflichtverteidiger bekommen, sollte er noch keinen Verteidiger haben. Die Freiheitsstrafe darf nicht höher als ein Jahr betragen.