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Presseecho / Landtag

Gericht rügt Top-Job für Ex-Freundin von Vize-Regierungschef

Genossen-Filz in Brandenburg - Peinliche Schlappe für Potsdams rotrote Regierung vor der Landtagswahl!

Das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg stellte Mauscheleien bei der Beförderung der Ex-Freundin von Vize-Ministerpräsident Christian Görke (56, Linke) fest. Ohne Ausschreibung und Information des Personalrats bekam Anne Stolpe (43, Linke) 2015 einen Regierungsjob auf Lebenszeit. 2016 genehmigten Ministerpräsident Dietmar Woidke (57, SPD) und sein Kabinett dann Stolpes Aufstieg zur Abteilungsleiterin - mit rund 8700 Euro Monatsgehalt! Auch die frühere Linke-Geschäftsführerin Maria Strauß (44) bekam ohne Ausschreibung einen unbefristeten Job. Heute ist sie Büroleiterin von Sozialministerin Suzanna Karawanskij (38, Linke) mit rund 7300 Euro monatlich. Gegen die Vergabe der Versorgungsjobs an die linken Genossinnen hatte der Personalrat des Justizministeriums geklagt. Dort waren Stolpe und Strauß 2015 als Büroleiterin und Pressesprecherin angestellt. Mit befristeten Verträgen. Vor der Entfristung hätte der Personalrat informiert werden müssen, entschied jetzt das Gericht. Doch der damalige Justizminister Helmuth Markov (66, Linke) ahnte wohl, dass die Mitarbeitervertretung dann eine Ausschreibung gefordert hätte, wie sie das Gesetz vorsieht. CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum (45) empört: „Während im Land Richterstellen fehlen, schieben sich linke Genossen in der Regierung Spitzenposten zu. Das ist dreist und rechtswidrig, wie das Gericht jetzt festgestellt hat.“ Die OVG-Entscheidung nennt er „einen Tiefschlag für Ministerpräsident Woidke, der die rechtswidrige Personalie trotz Warnungen abgesegnet hat“.

Quelle: B.Z., 11.02.2019

Gerichtsentscheidung: Potsdamer Verschiebebahnhof für Jobs in der Kritik

Potsdam. Das Oberwaltungsgericht Berlin - Brandenburg bestätigt: Das Potsdamer Justizministerium hat zwei Stellen illegal entfristet.

Die unbefristete Einstellung zweier zuvor nur befristet eingestellter, enger Mitarbeiterinnen des damaligen Justizministers Helmuth Markov (Linke) im Jahr 2016 war illegal. Der Personalrat des Justizministeriums hätte zuvor einbezogen werden müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem am Freitag bekanntgewordenen, aber bereits am 31. Januar gefassten Beschluss, entschieden.

Darin heißt es wörtlich: Es wird festgestellt, dass das Ministerium „durch die unterlassene vorherige Mitteilung der unbefristeten Einstellung auf Stellen der Leiterin des Ministerbüros und der Leiterin des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit das Informationsrecht des Antragsstellers verletzt.“ (Aktenzeichen OVG 61 PV 5.17)

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Justiz in Brandenburg: Rot-Rot lehnt Frühwarnsystem für die Justiz ab

CDU und Grüne sehen nach Freilassungen aus der U-Haft den Rechtsstaat erschüttert. Ihr Antrag für ein Frühwarnsystem wurde von den Regierungsfraktionen aber abgelehnt.

Potsdam - Im Streit um die Ausstattung der brandenburgischen Justiz sind die Fronten zwischen rot-roter Landesregierung und Opposition verhärtet. Der Rechtsexperte der oppositionellen CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, sah am Freitag in der Plenarsitzung des Landtags wegen fehlender Richter und Staatsanwälte den Rechtsstaat in Gefahr. „Dies ist ein Fall von Staatsversagen, der das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat erschüttert“, hielt Eichelbaum Justizminister Stefan Ludwig (Linke) vor.

Hintergrund der Debatte: Ein verurteilter Mörder und der mutmaßliche rechtsextreme Brandstifter Maik Schneider waren aus der Untersuchungshaft wegen überlanger Verfahrensdauer entlassen worden. In beiden Fällen stellte der Potsdamer Anwalt Sven-Oliver Milke entsprechende Anträge für seine Mandanten – und hatte damit Erfolg beim Oberlandesgericht (OLG). Ludwig entgegnete, das OLG habe nicht den Personalmangel an den Gerichten als Grund für die Verzögerungen gesehen. Diese hätten nach Einschätzung des OLG durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden können. „Die Organisation ist Sache der Gerichte selbst und da habe ich mich nicht einzumischen“, betonte Ludwig.

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CDU wirft Ludwig „Staatsversagen“ vor - Verhärtete Fronten im Brandenburger Landtag bei der Ausstattung der Justiz

Die Opposition im Potsdamer Landtag hat Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Die Linke) erneut vorgeworfen, bei der Personalausstattung der Justiz „kläglich versagt“ zu haben. In einer Plenardebatte am Freitag erklärte der CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum, eine dauerhafte Überlastung der Justiz schade dem Rechtsstaat. Angesichts von 73 Häftlingen, die sich länger als sechs Monate in Untersuchungshaft befinden, sei mit weiteren Haftentlassungen zu rechnen. Die Ausstattung der Justiz sei ein „Fall von Staatsversagen, der den Rechtsstaat in Gefahr bringt.“ So habe die Landesregierung auch im Doppelhaushalt 2019/2020 der ordentlichen Gerichtsbarkeit nur eine einzige zusätzliche Stelle bewilligt.

Anlass der Debatte waren der Fall eines erstinstanzlich verurteilten Mörders, der wegen einer überlangen Verfahrensdauer während seines Revisionsverfahrens vorübergehend auf freien Fuß kam sowie der Fall des Nauener Neonazis Maik Schneider, der im Januar ebenfalls wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Auch der Rechtsausschuss hatte sich mehrfach mit diesen Fällen beschäftigt. Der Grünen-Abgeordnete Benjamin Raschke erinnerte im Plenum daran, dass Ludwig in diesen Sitzungen keine Ahnung davon hatte, wie viele Überlastungsanzeigen, Strafrabatte und so genannte Deals es in der Brandenburger Justiz gegeben habe. „Sie haben keinen Überblick“, warf Raschke dem Minister vor.

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