Half eine Gesetzeslücke dem mutmaßlichen Täter?
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- Freitag, 05. Dezember 2025 11:09
Wahrscheinlich bei einem erlaubten Besuch im Maßregelvollzug in Brandenburg/Havel soll ein Kind Opfer sexueller Gewalt geworden sein. Wie ist das möglich?
Der Verdacht auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch im Maßregelvollzug in Brandenburg/Havel wirft Fragen nach dem ausreichenden Schutz von Besuchern auf. Besuche in der forensischen Klinik, in der gefährliche, psychisch kranke Straftäter teils wegen Sexualdelikten einsitzen, ist gesetzlich geregelt. Allerdings wird dabei nur auf den Schutz der Patienten und des Personals abgezielt– nicht auf den von Besuchern.
Wie die Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) exklusiv berichteten, ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam nach einer Anzeige des zuständigen Gesundheitsministeriums wegen des „Tatvorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern“ im Maßregelvollzug. Zu klären ist dabei, wie das mutmaßliche minderjährige Opfer in die Hochsicherheitsklinik gelangte. Nach PNN-Informationen soll es eine Besuchserlaubnis gegeben haben.

Ansprechpartner: Patrick Nelte