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Presseecho / Landtag

SPD gegen Schönburgs Fünfjahresplan

Die Sozialdemokraten befürworten die Reformpläne des Justizministers für den Strafvollzug, lehnen aber den früheren Langzeitausgang für Schwerverbrecher ab. Die CDU bleibt mit ihren Attacken allein

Potsdam – Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) stößt mit seinen Plänen zur Lockerung des Strafvollzugs für Schwerverbrecher auf Widerstand beim Koalitionspartner. Die SPD lehnt es ab, zu lebenslanger Haft Verurteilten bereits nach fünf statt nach zehn Jahren Langzeitausgang zu gewähren. Schöneburg wird damit seine Pläne im Landtag nicht durchsetzen können. SPD-Rechtsexperte Andreas Kuhnert sagte am Donnerstag im Landtag, die Sperrfrist, ab der Schwerverbrecher ersten Langzeitausgang bekommen, sollte „näher an zehn als an fünf Jahren“ liegen. Die Würde der Opfer dürfe nicht ein zweites Mal verletzt werden.

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Widerstand gegen Brandenburgs Schwerverbrecher-Pläne

Die brandenburgische SPD ist dagegen, dass künftig zu lebenslanger Haft Verurteilte bereits nach fünf Jahren Hafturlaub erhalten können. Damit verweigern die Sozialdemokraten Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) die Gefolgschaft. Er hatte im September vorigen Jahres gemeinsam mit neun weiteren Ländern erstmals den Entwurf eines Landesstrafvollzuggesetzes präsentiert. Dieses sieht Lockerungen im Vollzug vor.

In einer hitzigen Landtagsdebatte machte der Rechtsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Kuhnert, am Donnerstag deutlich, dass Hafturlaub nach fünf Jahren für die SPD nicht denkbar sei. Der Zeitpunkt liege „eher bei zehn Jahren.“ Derzeit sieht das Gesetz zehn Jahre vor. Es müsse sehr sorgsam zwischen Opfer- und Täterinteressen abgewogen werden. Kuhnert sprach sich aber für Änderungen der bestehenden Regelungen aus. Es könne nicht sein, dass Resozialisierung als oberstes Ziel gelte, die Gefangenen aber vorher jahrelang aus allen sozialen Bezügen herausgenommen werden.

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Harter Schlagabtausch zum Strafvollzug - CDU verlangt in emotionaler Landtagsdebatte Beibehaltung bisheriger Regelungen zum Hafturlaub

Die erwogene Vollzugslockerung für Schwerverbrecher hat im Landtag zu einer hitzigen Debatte geführt. Ein von der CDU eingebrachter Antrag gegen einen von mehreren Bundesländern ausgearbeiteten Musterentwurf wurde am Donnerstag mehrheitlich abgelehnt. Danny Eichelbaum: "Brandenburg darf nicht zur Oase für Schwerverbrecher werden." 

Die CDU nutzte am Donnerstag die aktuelle Debatte zu einem neuen Strafvollzugsgesetz zu scharfen Angriffen auf die rot-rote Regierungspolitik, insbesondere auf die Vorstellungen von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) zur Resozialisierung. Die anderen Fraktionen, auch Grüne und FDP machten deutlich, dass sie diese Form der Oppositionspolitik nicht mittragen.

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Kein erweiterter Stasi-Check - Rot-Rot lehnt Oppositionsanträge ab / Grünen-Fraktionschef: Es herrscht Anarchie

Die Opposition im Landtag ist mit dem Vorstoß gescheitert, leitende Landesbedienstete auf Stasi-Mitarbeit überprüfen zu lassen. Der Landtag hat gestern mit rot-roter Mehrheit zwei Anträge von CDU und Grünen abgelehnt, die auf eine weitergehende Stasi-Überprüfung abzielten. Gemäß des Stasi-Unterlagengesetzes, für das der Bundestag den zu überprüfenden Personenkreis im Vorjahr erweitert hatte, sollen laut Opposition leitende Angestellte in Ministerien, Landesbehörden und -betrieben einem Stasi-Check unterzogen werden. Betroffen wären davon auch Abteilungs- und Referatsleiter.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, verwies auf 152 stasi-belastete Mitarbeiter im Justizbereich und 87 im Landeskriminalamt. Zudem war jüngst der Fall einer Referatsleiterin im Sozialministerium bekanntgeworden, die bei ihrer Einstellung in den Landesdienst Anfang der 90er Jahre die frühere Stasi-Zuträgerschaft verschwiegen hatte. „So etwas gibt es in keinem anderen Bundesland“, sagte Eichelbaum. Der Landesregierung fehle der Überblick, wo es „schwarze Schafe“ in der Verwaltung gebe. Schuld daran sei die SPD, die zu Zeiten der Alleinregierung 1995 die Stasi-Regelanfrage abgeschaftt habe.

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