Überlange Jugendstrafverfahren - Minister räumt Defizite ein / Kritik der CDU
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- Montag, 30. April 2012 07:37
Jugendstrafverfahren ziehen sich an Brandenburgs Landgerichten immer mehr in die Länge. Gleichzeitig gehen weniger Fälle bei den Gerichten ein. Lagen 2009 im Schnitt noch 7,1 Monate zwischen Eingang und Erledigung eines Falls in der ersten Instanz, waren es 2011 schon 10,2 Monate. Das entspricht einem Anstieg von etwa 30 Prozent, wie aus einer Antwort von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. Kritik an der Verfahrensdauer kam von der CDU. Auch an den Amtsgerichten verlängerte sich die Verfahrensdauer leicht.
Dort wurden Fälle, die von einem Jugendrichter bearbeitet wurden, 2011 nach durchschnittlich 3,8 Monaten beendet. Zwei Jahre zuvor waren es noch 3,5 Monate. Bei Jugendschöffengerichten blieb die Verfahrensdauer mit 4,1 Monaten im vergangenen Jahr fast konstant.