Landtag beschließt Gerichtsneuordnung
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- Freitag, 16. Dezember 2011 10:34
Unter die lang anhaltende Diskussion um die Gerichtsneuordnung ist am Donnerstag im Brandenburger Landtag ein Schlussstrich gezogen worden. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich bei zwei Enthaltungen für den Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung. Festgeschrieben ist nun der Erhalt aller 25 Standorte der Amtsgerichte. Darüber hatte es bereits Streit unter der Vorgängerregierung von SPD und CDU gegeben.
Das Gesetz schreibt jetzt Veränderungen bei den Landgerichtsbezirken vor. Für die Uckermark ist nun Neuruppin und nicht mehr Frankfurt (Oder) zuständig. Der Dahme-Spreewald-Kreis geht mit dem Amtsgericht Königs Wusterhausen an Cottbus.