Eichelbaum begrüßt richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam
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- Freitag, 10. Dezember 2010 13:56
Satzung von Blankenfelde-Mahlow rechtswidrig Kommunen können Aufgabe des Winterdienstes nicht auf Anlieger übertragen
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat gestern entschieden, dass die Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, nach der die Anlieger von Straßen den Winterdienst übernehmen sollten, rechtswidrig ist.
Kläger war ein Bürger aus Mahlow. An sein Grundstück grenzt der Selchower Weg, allerdings ohne angelegten Gehweg. Laut Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sollte der Bürger einen 1,20 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand, wenn nötig, von Schnee und Eisglätte befreien. Der Bürger klagte gegen die Satzung der Gemeinde und bekam nun Recht.