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Presseecho / Landtag

CDU lehnt Vollzugsgesetze ab

(dpa) Justizminister Volkmar Schöneburgs (Linke) Gesetze für den Strafvollzug und die Sicherungsverwahrung stoßen bei der CDU auf Ablehnung. Wie angekündigt stimmte die Fraktion am Donnerstag im Rechtsausschuss des brandenburgischen Landtags gegen die Entwürfe. "Der Opferschutzgedanke kommt nicht genug zum Tragen", sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Danny Eichelbaum. Die CDU-Fraktion war zuvor mit Änderungsanträgen gescheitert, die unter anderem strengere Regeln für Ausgänge von Straftätern zum Ziel haben. Zudem strebt die CDU einen Opfer-Entschädigungsfonds an, in den ein Teil des Geldes der Strafgefangenen einfließen soll. Die Gesetze sollen in der kommenden Woche abschließend im Landtag beraten werden.

Gewerkschaft, Verbände und Justizexperten hatten in den Anhörungen Zweifel daran geäußert, dass das geplante neue Vollzugsgesetz mit dem vorhandenen Personal umsetzen lässt. Bei Fachleuten erfährt das Konzept zwar viel Zuspruch. Die Umsetzung mache jedoch eine qualitativ und quantitativ bessere Ausstattung in finanzieller und personeller Hinsicht erforderlich, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, Willi Köbke.

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Häftlinge müssen ab Sommer nicht mehr arbeiten - Justizminister Volkmar Schöneburg stößt mit seiner Justizreform auf scharfe Kritik

Als eines der ersten Bundesländer wird Brandenburg die Arbeitspflicht für Gefangene abschaffen. Der Rechtsausschuss des Landtags machte gestern mit Stimmen von SPD, Linken und Grünen den Weg frei für die Reform von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke). Damit erhält Brandenburg den liberalsten Strafvollzug Deutschlands.

Der Wegfall des Arbeitszwangs stößt auf Widerstand bei Strafrechtsexperten sowie bei der oppositionellen CDU. „Hinter der Abschaffung stehen Sparmaßnahmen", mutmaßt CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum. „Die Aufnahme einer Tätigkeit im Gefängnis dient der Resozialisierung. Häftlinge sollen ja auf ein Leben nach der Strafe vorbereitet werden – und da gehört Arbeit dazu", sagt er. Der renommierte Kriminologe Johann Endres befürchtet gar „die Privilegierung eines antisozialen Lebensstils": Es sei ein „Risiko", wenn sich Gefangene an einen unstrukturierten Tagesablauf gewöhnten.

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CDU will mehr Schutz für Opfer von Verbrechen

Die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag hat von der Landesregierung verstärkte Anstrengungen beim Schutz von Kriminalitätsopfern verlangt. Der Rechtsexperte Danny Eichelbaum legte dazu gestern ein Sechs-Punkte-Programm mit konkreten Forderungen vor. Darin ist unter anderem die Einsetzung eines Opferbeauftragten vorgesehen, der als Vermittler zwischen Opfern, Justiz und Polizei fungieren soll. Zudem sollte jährlich ein Opferschutzbericht verfasst werden. Ein weiterer Punkt sieht die Beteiligung der Opfer bei Entscheidungen über die Aussetzung einer Reststrafe vor. Vor wenigen Wochen hatte das Landeskabinett ein neues Strafvollzugsgesetz gebilligt. Eichelbaum kritisierte, dieses stelle die Interessen der Straftäter vor den Opferschutz.

Im Frühjahr soll das Gesetz im Landtag diskutiert werden. dapd

Quelle: Schweriner Volkszeitung, 03.01.2013

18 Wohnungen für gefährliche Straftäter Gesetz zur Sicherungsverwahrung im Kabinett

Bei der Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern setzt Brandenburg auf Therapie und Freiheit statt Wegschließen. Das geht aus dem Entwurf für das erste Gesetz zur Sicherungsverwahrung hervor, den das rotrote Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedet hat. Die CDU kritisierte das Papier. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sagte, das Gesetz schaffe die Grundlage für eine grundgesetz-und menschenrechtskonforme Sicherungsverwahrung. Unter strengerBeachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde die Sicherungsverwahrung auf eine individuelle Therapie ausgerichtet.

Erstmals erhielten die Sicherungsverwahrten einen Rechtsanspruch auf die Therapie. Das Gesetz gewährleiste ebenso eine Resozialisierung der Straftäter wie den Schutz der Bevölkerung.

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