Gericht rügt Arbeit der Justiz
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- Freitag, 18. Januar 2019 09:44
Wegen mehrerer Fehler musste der mutmaßliche Brandstifter von Nauen freigelassen werden
Die einen nennen es „Justizskandal“, die anderen einen „Tiefpunkt“ – nach der Entlassung des mutmaßlichen Brandstifters und ehemaligen NPD-Funktionärs Maik Schneider aus der Untersuchungshaft gerät Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) zunehmend in die Kritik. Das Oberlandesgericht (OLG) hat nun die Gründe für die Entscheidung veröffentlicht, Schneider trotz Tatverdachts und möglicher Fluchtgefahr aus der Haft zu entlassen. Die Juristen werfen den Justizbehörden des Landes gleich mehrere Fehler vor, die zu dem Entschluss geführt haben. Zwar seien Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung vor den Strafkammern des Landgerichtes Potsdam stringent und zügig geführt worden, heißt es in der Begründung des Gerichtes. Allerdings sei es nach der Urteilsverkündung im Februar 2017 zu „erheblichen Verfahrensverzögerungen beim Landgericht Potsdam und beim Bundesgerichtshof gekommen“. Diese hätten sich auf mehr als sechs Monate summiert und seien nicht dem Angeklagten zuzuschreiben. Sein Freiheitsrecht wiege daher höher als seine mögliche Schuld, beschlossen die Richter – und ordneten seine Freilassung aus der Untersuchungshaft an. Obwohl der Angeklagte auch weiterhin des Vorwurfs der Brandstiftung, Sachbeschädigung und Nötigung dringend verdächtig ist und Fluchtgefahr besteht.