Brandenburger Vereine profitieren - Justiz verhängt mehr Geldauflagen
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- Montag, 29. Juli 2019 08:19
Vereine profitieren immer stärker von eingestellten Ermittlungsverfahren, aber es gibt Kritik an der Verteilung der Mittel: Der Weiße Ring fühlt sich „stiefmütterlich behandelt“
Gemeinnützige Organisationen und die Staatskasse haben im Jahr 2018 mehr Geld überwiesen bekommen, das aus Geldauflagen in Strafverfahren stammt. Gerichte und Staatsanwaltschaften ver- hängten insgesamt Auflagen in Höhe von 3 788 900 Euro - im Vorjahr waren es 3 288 500 Euro. So hoch wie aktuell war die Summe noch nie. Die Gründe für den Anstieg sind unklar. Manchmal reicht ein großes Verfahren mit hoher Geld-Auflage, um die Werte in die Höhe zu treiben.
Gesichert ist, dass die Anzahl der gegen Geldzahlung eingestellten Verfahren (Paragraf 153a der Strafprozessordnung) seit 2017 um 0,45 Prozent landesweit zugenommen hat. Laut Generalstaatsan- waltschaft werden rund 4,5 Prozent aller Ermittlungsverfahren auf diesem Weg abgekürzt - auch zur Entlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Die Betroffenen zahlen eine Geldsumme, sind damit das Verfahren los und umge- hen eine Vorstrafe. Gut möglich, dass sich der Trend zu solchen Einigungen finanziell bemerkbar macht.