Sicherheit in Gefängnissen Justiz prüft Einsatz zusätzlicher Zwangsmittel – Verbot von Schusswaffen soll bleiben
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- Mittwoch, 04. März 2020 06:48
In Brandenburg wird angesichts einer hohen Gewaltbereitschaft in Gefängnissen über besseren Schutz nachgedacht, wie der Einsatz bisher verbotener Mehrzweckstöcke. Die CDU würde das begrüßen. Dienstwaffen sollte es indes nur in Ausnahmefällen geben.
Potsdam. In Brandenburg soll die Sicherheit in Gefängnissen verbessert werden – für Insassen und für Bedienstete. In Justizkreisen wird derzeit über zusätzliche Maßnahmen diskutiert, um vor allem den Schutz von Wärtern in den Gefängnissen und beim Transport von Gefangenen zu erhöhen. Im Gespräch ist der Einsatz bisher nicht erlaubter Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs, wie sogenannte Einsatzmehrzweckstöcke und Pfefferspray, wie die MAZ erfuhr.
Im Justizministerium von Ministerin Susanne Hoffmann (CDU) wird derzeit das Sicherheitskonzept für die fünf Gefängnisse im Land überarbeitet. Beim grundsätzlichen Verbot von Schusswaffen soll es indes bleiben. „Die Einführung scharfer Waffen ist nicht Bestandteil des zu erstellenden Konzepts“, sagte Justizsprecher Frank Schauka auf Anfrage.