CDU-Landtagsfraktion widerspricht Generalstaatsanwalt Rautenberg - Eichelbaum: „SED-Staatsanwälte sollten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in den öffentlichen Dienst übernommen werden“
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- Freitag, 05. August 2011 09:01
Zu den Äußerungen des Brandenburger Generalstaatsanwaltes, Dr. Erardo Rautenberg, im Zusammenhang mit der Übernahme von DDR Staatsanwälten und Richtern in den Staatsdienst des Landes Brandenburg, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDULandtagsfraktion, Danny Eichelbaum:
„Der Generalstaatsanwalt irrt, wenn er behauptet, es habe dem Willen der frei gewählten Volkskammer entsprochen, dass DDR-Staatsanwälte und Richter nach 1990 in den Staatsdienst übernommen werden sollten. Im Gegenteil! Der Einigungsvertrag sah ein Sonderkündigungsrecht für herausgehobene DDR-Funktionäre vor. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht findet sich im Einigungsvertrag für diejenigen Mitarbeiter des DDRStaatsapparates, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen hatten, z.B., wenn DDR- Juristen an Unrechtsurteilen beteiligt waren. Auch Ministerpräsident Matthias Platzeck müsste als ehemaliges Volkskammermitglied den Einigungsvertrag kennen. Warum der Ministerpräsident als ehemaliger Bürgerrechtler die Übernahme von DDR Staatsanwälten, die Mitverantwortung für Unrecht und Unmenschlichkeit im SED-Regime trugen, so vehement verteidigt, bleibt sein Geheimnis.