Justizminister muss 2012 Stasiüberprüfung von Richtern und Staatsanwälten zügig vornehmen - Eichelbaum: Opferschutz geht vor Täterschutz
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- Mittwoch, 28. Dezember 2011 06:39
Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:
„Nachdem der Bundespräsident die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Novelle des Stasiunterlagengesetzes unterzeichnet hat, ist Brandenburgs linker Justizminister Volkmar Schöneburg verpflichtet, ab 1.1.2012 das Bundesgesetz anzuwenden. Er muss die Richter und Staatsanwälte des Landes Brandenburg auf eine Mitarbeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüfen.
Ministerpräsident Matthias Platzeck irrt, wenn er behauptet, hiergegen sprechen rechtliche Gründe. Schon nach der bisherigen Rechtslage ist die Stasiüberprüfung von Richterinnen und Richter ohne konkreten Verdacht möglich. Ab 1.1.2012 gilt dies auch für die Staatsanwälte.