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Gemeinsame Erklärung der rechtspolitischen Sprecher der CDU- Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg

Eichelbaum, Teuteberg und Niels: „Justizminister reagiert hilflos“

Die Angriffe des brandenburgischen Justizministers gegen die Opposition offenbaren seine erschreckende Hilflosigkeit im Umgang mit den inzwischen bekannt gewordenen Fakten. Die Aufarbeitung von Unrecht und Verstrickung in Untaten einer Geheimpolizei kann nicht im Stil eines historischen Seminars erfolgen. Dies wäre umso absurder, wenn die Opfer der SED-Diktatur heute mit Landesbediensteten konfrontiert werden, die einst zu ihren Verfolgern gehörten. Richter haben in der DDR ihre Urteile und Verfügungen mit einem Namen unterzeichnet und Stasi-Mitarbeiter unterschrieben ihre Verpflichtungserklärungen ebenfalls namentlich. Weder der Datenschutz noch andere gesetzliche Bestimmungen garantieren ihnen heute eine Anonymisierung. Ihr Handeln kann und muss öffentlich diskutiert werden, auch wenn sie inzwischen Angehörige des öffentlichen Dienstes sind. Als Politiker der Linkspartei und früheres SED-Mitglied wäre Schöneburg in besonderem Maße gefordert, bei der Aufarbeitung keine Rücksicht auf die Befindlichkeit und das Wohlergehen ehemaliger DDR-Kader zu nehmen. Tatsächlich aber schadet er dem Ansehen des Landes und seiner Justiz, wenn er die Aufklärung ausschließlich der Presse überlässt.

Eichelbaum: DDR-Strafrichter hätte nicht als Arbeitsrichter des Landes Brandenburg eingestellt werden dürfen

Zur bekannt gewordenen Übernahme eines ehemaligen DDR-Strafrichters, der politische Urteile gegen DDR-Bürger verhängte, in den Richterdienst des Landes Brandenburg, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

Sollte der Richterwahlausschuss bei der Wahl des ehemaligen DDR-Strafrichters zum Arbeitsrichter getäuscht worden sein, muss dessen Richterernennung rückwirkend zurückgenommen werden. Nach den Stasifällen in der Justiz kommt nun auch ans Tageslicht, dass in Brandenburg in den 1990er Jahren ehemalige DDR-Richter, die politische Strafurteile gegen DDR-Bürger verhängt hatten, als Richter oder Rechtsanwälte in den Justizdienst des Landes übernommen wurden. Das ist ein unhaltbarer Zustand und belegt, dass die Vergangenheit von ehemaligen DDR-Richtern bei der Übernahme in den Justizdienst entweder nicht genau geprüft oder bewusst in Kauf genommen wurde.

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Aktuelle Stunde im Landtag Brandenburg zur Stasi-Debatte

CDU-Fraktion: Aufklärung – jetzt!

In der heutigen Aktuellen Stunde, die von der Fraktion Bündnis 90/Grünen beantragt war, hat die CDU-Fraktion dem Antrag der Grünen zugestimmt. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, sich für eine Erweiterung der Überprüfungsmöglichkeiten nach dem Stasiunterlagengesetz (StUG) einzusetzen. Die Regierungskoalition hat dies erwartungsgemäß abgelehnt. Im Gegensatz dazu hält die CDU-Fraktion die begonnene Debatte über stasibelastete leitende Mitarbeiter in den behördlichen Strukturen erst für den Anfang der Aufarbeitung in Brandenburg - dem Schlusslicht aller Bundesländer in der Vergangenheitsbewältigung.

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Anzahl der stasibelasteten Mitarbeiter in den Justizbehörden Brandenburgs steigt weiter

Danny Eichelbaum: Was will Schöneburg verschleiern?

Zur heutigen Mitteilung des Justizministers Volkmar Schöneburg im Rechtsausschuss des Landtags Brandenburg, dass 152 anstatt 82 stasibelastete Mitarbeiter - darunter 13 Richter und ein Staatsanwalt - in den Justizbehörden des Landes tätig seien, erklärt Danny Eichelbaum, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:

„Der linke Justizminister tut alles, um Transparenz zu behindern. Die jetzige Zahl 152 nennt der Minister erst auf Druck der CDU-Landtagsfraktion. Schöneburg könnte bei der Stasiunterlagenbehörde nach dem neuesten Stand der Aktenlage in Bezug auf die Richter fragen – aber er sieht keine Notwendigkeit! Die gesetzlich mögliche Anfrage bei der Stasiunterlagenbehörde für Richter schließt der Minister konsequent aus, auch für die 13 stasibelasteten Richter. Statt die BStU ungerechtfertigt anzugreifen, wie Herr Holzschuher dies gestern getan hat, sollte er auf den Justizminister einwirken, die vorhandenen Überprüfungsmöglichkeiten zu nutzen.

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