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Eichelbaum: „Neues Richtergesetz ist ein Rückschritt – Brandenburg darf den Anschluss an andere Bundesländer nicht verlieren“

Zur heutigen Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte durch Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg und Berlins Justizsenatorin Giesela von der Aue erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Der dem Staatsvertrag zu Grunde liegende Entwurf des Gesetzes zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg überzeugt nicht und ist ein Rückschritt gegenüber den bisherigen Regelungen.

Mit diesem Gesetzentwurf werden die richterlichen Mitbestimmungsrechte reduziert und die Unabhängigkeit der Justiz in beiden Ländern geschwächt. Das neue Richtergesetz ist eine verpasste Gelegenheit, in beiden Ländern ein einheitliches Besoldungs -und Versorgungsrecht einzuführen.

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CDU fordert bürgernahe Justiz in Brandenburg

Eichelbaum: „Schöneburg muss abgestimmtes Konzept vorlegen Justiz darf nicht zum 5. Rad am Wagen des Innenministers werden“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum, hat den Brandenburger Justizminister Volkmar Schöneburg aufgefordert, endlich ein abgestimmtes Konzept für eine bürgernahe Justiz in Brandenburg vorzulegen. Er warnte davor, dass die jüngsten Diskussionen zwischen Justizminister Schöneburg und Innenminister Woidke über die Zukunft der Amtsgerichte weitere Verunsicherung bei den Bürgern und den Beschäftigten in der Justiz erzeuge. „Das Letzte, was unsere Bürger nach dem unverhältnismäßigen Streichkonzert bei der Polizei brauchen, ist ein weiterer Abbau von Sicherheit in unserem Land.“

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CDU-Fraktion fordert Anschlussunterbringung im geschlossenen Vollzug

Eichelbaum: „Sicherheit für unsere Bürger statt Luxusgefängnisse für Schwerverbrecher“

Als „unpraktikablen Minimalkonsens, der mehr Fragen aufwirft als er beantwortet“ hat der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum, die heute vorgestellten Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin und Brandenburg bezeichnet. „Wieder einmal haben  Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg und seine Berliner Amtskollegin Gisela von der Aue eine Chance versäumt, den Vollzug der Sicherungsverwahrung in beiden Ländern auf ein rechtlich gesichertes Fundament zu stellen“, sagte der CDU-Rechtsexperte.

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CDU: Landesregierung völlig isoliert bei Reform der Sicherungsverwahrung

"Nachdem auch die SPD-Bundestagsfraktion im Bundestag dem Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung zugestimmt hat, ist die Brandenburger Landesregierung mit ihrer Haltung zur Sicherungsverwahrung völlig isoliert. Es ist jetzt schon klar, dass der von Minister Schöneburg angekündigte Antrag Brandenburgs auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat scheitern wird. Ich rechne, dass Brandenburg höchstens Unterstützung vom Land Berlin bekommt, weil dort ebenfalls die Linke mitregiert, alle anderen SPD geführten Länder werden der Reform der Sicherungsverwahrung im Bundesrat zustimmen. Schon auf der Justizministerkonferenz im November diesen Jahres konnte sich Minister Schöneburg mit seiner kritischen Haltung zur Sicherungsverwahrung nicht durchsetzen. Der heutige SPD-Fraktionschef im Brandenburger Landtag, Ralf Holzschuher, hatte vor kurzem sogar noch den Erhalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung gefordert.

Die Kritik von Justizminister Schöneburg an der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche ist unberechtigt, die Voraussetzungen sind hier strenger als bei Erwachsenen, so ist eine Vorverurteilung zu einer mindestens 7jährigen Freiheitsstrafe notwendig, bei Erwachsenen reicht eine 5 jährige Freiheitsstrafe. Außerdem hat der Bundesgerichtshof im März diesen Jahres die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche bestätigt.

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