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Presseecho / Landtag

Ludwig unter Druck: Justizminister könnte über Generalstaatsanwältin befinden - doch die Entscheidung wird verschleppt

Potsdam - Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) hält sich vorerst bedeckt - auch nachdem die PNN über das Gerangel in der rot-roten Koalition um den seit April 2018 unbesetzten Posten des Generalstaatsanwalts berichtet haben. Demnach will die SPD verhindern, dass die Abteilungsleiterin Susanne Hoffmann Nachfolgerin des verstorbenen Erardo C. Rautenberg wird. Ob sich Ludwig am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags dazu äußert, warum er noch immer keine Entscheidung getroffen hat, obwohl ihm seit Dezember ein Besetzungsbericht zum Auswahlverfahren vorliegt, ist fraglich. Er kann sich auf das laufende Personalverfahren zurückziehen, wie es auch sein Sprecher bislang getan hat. Der PNN-Bericht zur Entscheidung über den neuen Generalstaatsanwalt blieb am Mittwoch unwidersprochen. Nach dem Auswahlverfahren war Ludwig das Ergebnis im Dezember vorgelegt worden: Als beste Bewerberin wurde die langjährige Abteilungsleiterin Susanne Hoffmann vorgeschlagen. Seither liegt die Entscheidung auf Eis - auf Druck der SPD. Die stört sich an der CDUNähe, die Hoffmann nachgesagt wird, weil sie 2005 unter der damaligen Justizministerin Beate Blechinger Vize- Generalstaatsanwältin in Brandenburg geworden war.

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Neues Richtergesetz - Aufschrei der Präsidenten

Justizminister Stefan Ludwig gerät unter Druck. Die Präsidenten der Obergerichte von Berlin und Brandenburg protestieren zusammen mit den Generalstaatsanwälten gegen das geplante neue Richtergesetz in Brandenburg. Die Opposition hegt verfassungsrechtliche Bedenken.

Eine halbe Seite Text und darunter acht Unterschriften: Die Präsidenten des gemeinsamen Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, des gemeinsamen Landessozialgerichtes, des gemeinsamen Landesarbeitsgerichtes, des gemeinsamen Finanzgerichtes, dazu die beiden Generalstaatsanwälte und die Präsidenten des Oberlandesgerichtes und des Berliner Kammergerichtes verleihen der Protestnote ein besonderes Gewicht.

Diese richtet sich gegen die von Justizminister Stefan Ludwig (Linke) auf den Weg gebrachte Novelle des brandenburgischen Richtergesetzes. Mit diesem Alleingang, so die Chef-Juristen, verlässt Brandenburg den eingeschlagenen Weg, die Justiz zu vereinheitlichen, und verletzt den Staatsvertrag zur Errichtung der gemeinsamen Fachobergerichte von 2004.

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Gericht rügt Top-Job für Ex-Freundin von Vize-Regierungschef

Genossen-Filz in Brandenburg - Peinliche Schlappe für Potsdams rotrote Regierung vor der Landtagswahl!

Das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg stellte Mauscheleien bei der Beförderung der Ex-Freundin von Vize-Ministerpräsident Christian Görke (56, Linke) fest. Ohne Ausschreibung und Information des Personalrats bekam Anne Stolpe (43, Linke) 2015 einen Regierungsjob auf Lebenszeit. 2016 genehmigten Ministerpräsident Dietmar Woidke (57, SPD) und sein Kabinett dann Stolpes Aufstieg zur Abteilungsleiterin - mit rund 8700 Euro Monatsgehalt! Auch die frühere Linke-Geschäftsführerin Maria Strauß (44) bekam ohne Ausschreibung einen unbefristeten Job. Heute ist sie Büroleiterin von Sozialministerin Suzanna Karawanskij (38, Linke) mit rund 7300 Euro monatlich. Gegen die Vergabe der Versorgungsjobs an die linken Genossinnen hatte der Personalrat des Justizministeriums geklagt. Dort waren Stolpe und Strauß 2015 als Büroleiterin und Pressesprecherin angestellt. Mit befristeten Verträgen. Vor der Entfristung hätte der Personalrat informiert werden müssen, entschied jetzt das Gericht. Doch der damalige Justizminister Helmuth Markov (66, Linke) ahnte wohl, dass die Mitarbeitervertretung dann eine Ausschreibung gefordert hätte, wie sie das Gesetz vorsieht. CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum (45) empört: „Während im Land Richterstellen fehlen, schieben sich linke Genossen in der Regierung Spitzenposten zu. Das ist dreist und rechtswidrig, wie das Gericht jetzt festgestellt hat.“ Die OVG-Entscheidung nennt er „einen Tiefschlag für Ministerpräsident Woidke, der die rechtswidrige Personalie trotz Warnungen abgesegnet hat“.

Quelle: B.Z., 11.02.2019

Gerichtsentscheidung: Potsdamer Verschiebebahnhof für Jobs in der Kritik

Potsdam. Das Oberwaltungsgericht Berlin - Brandenburg bestätigt: Das Potsdamer Justizministerium hat zwei Stellen illegal entfristet.

Die unbefristete Einstellung zweier zuvor nur befristet eingestellter, enger Mitarbeiterinnen des damaligen Justizministers Helmuth Markov (Linke) im Jahr 2016 war illegal. Der Personalrat des Justizministeriums hätte zuvor einbezogen werden müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem am Freitag bekanntgewordenen, aber bereits am 31. Januar gefassten Beschluss, entschieden.

Darin heißt es wörtlich: Es wird festgestellt, dass das Ministerium „durch die unterlassene vorherige Mitteilung der unbefristeten Einstellung auf Stellen der Leiterin des Ministerbüros und der Leiterin des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit das Informationsrecht des Antragsstellers verletzt.“ (Aktenzeichen OVG 61 PV 5.17)

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