Schöneburg kritisiert Billigung der Sicherungsverwahrung - Justizminister befürchtet häufige Anwendung - Opposition sieht Brandenburg isoliert
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- Sonntag, 19. Dezember 2010 22:16
Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) hat die Billigung der neu geregelten Sicherungsverwahrung durch den Bundesrat kritisiert. Er bedauere, dass die Länderkammer am Freitag nicht den Vermittlungsausschuss angerufen habe. Dies hatte der Minister beantragt. Das Gesetz war Anfang Dezember mit den Stimmen von Union, FDP und SPD im Bundestag verabschiedet worden.
Schöneburg äußerte erneut die Befürchtung, dass die Sicherungsverwahrung mit dem neuen Gesetz häufiger als nötig angeordnet werden könne. Die Sicherungsverwahrung sei «des schärfste Schwert, das im deutschen Strafrecht zur Anwendung kommt.» Deshalb müsse ein derart umfassender Freiheitsentzug die absolute Ausnahme sein. Tatsächlich könne sie aber auch bei Erpressungsdelikten, Betäubungsmittelstraftaten, Staatsschutzdelikten und sogar wegen eines Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht verhängt werden. Das sei ein Verstoß gegen das «ultima-ratio-Prinzip», sagte Schöneburg.