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Presseecho / Landtag

Polizeireform belastet Landeskasse - Folgekosten auch durch Justizumbau unklar

Wenn der Landtag am heutigen Mittwoch mit rot-roter Mehrheit die Polizeireform verabschiedet, könnte dies Folgekosten in Millionenhöhe für die Landeskasse nach sich ziehen, von denen die Abgeordneten noch gar nichts wissen. Grund dafür ist das Gerichtsneuordnungsgesetz, mit dem der Umbau der Polizei flankiert werden soll und das Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) im Januar ins Kabinett einbringen will.

Selbst im Gesetzentwurf zur Polizei, der eine Fusion der beiden Polizeipräsidien in Potsdam und Frankfurt (Oder) vorsieht, sind keine konkreten Folgekosten oder Ersparnisse erwähnt. Dabei soll bis 2020 die Zahl der Beamten um 1900 auf 7000 sinken, von den 50 Wachen in 15 Schutzbereichen sollen die meisten laut Innenminister Dietmar Woidke (SPD) in anderer Form erhalten bleiben. Es soll 15 Inspektionen mit Führungsstab, auf unterer Ebene Reviere statt Wachen geben.

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Die Justiz im Land Brandenburg bleibt bürgernah

Gut besuchter Brandenburgischer Richter- und Staatsanwaltstag sorgt für lebhafte Diskussionen zwischen Richtern, Staatsanwälten und Politikern Am Nachmittag des 05.11.2010 kamen auf Einladung des Deutschen Richterbundes in der Aula der Ritterakademie in Brandenburg an der Havel rund 100 Richter,Staatsanwälte, Politiker und interessierte Bürger zum 4. Brandenburgischen Richterund Staatsanwaltstag zusammen, um gemeinsam über die Zukunft der Justiz im Land Brandenburg nachzudenken. Unter den hochrangigen Besuchern aus allen drei Staatsgewalten befanden sich neben Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg auch die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff (CDU) und die Landesabgeordneten Danny Eichelbaum (CDU), Hans-Peter Goetz (FDP), Ralf Holzschuher (SPD), Margitta Mächtig (Die Linke) und Sabine Niels (Bündnis 90/Die Grünen). Unter den zahlreichen Prominenten aus der Justiz befanden sich der Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, die Mehrzahl der Obergerichtspräsidenten aus Brandenburg und Berlin, der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, die Landesvorsitzenden des Berliner Richterbundes, Richter am Landgericht Stefan Finkel, und des Niedersächsischen Richterbundes, Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Kreutzer, sowie der Ehrenvorsitzende des Brandenburgischen Richterbundes, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wolf Kahl.

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Wegsperren oder resozialisieren - Das Parlament debattierte über das Für und Wider eines neuen Umgangs mit Gewaltverbrechern

Wie viel zählt die Freiheit des Einzelnen, wie viel der Schutz der Bürger vor gefährlichen Straftätern? Über diese Frage, aber vor allem über den vom Europäischen Gerichtshof eingeforderten neuen Umgang bei der Sicherungsverwahrung debattierte gestern der Landtag in einer Aktuellen Stunde.

Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sprach sich dafür aus, den betroffenen Strafgefangenen künftig mehr therapeutische Angebote zu unterbreiten. Brandenburg werde zwei forensische Ambulanzen für entsprechende Fälle einrichten, die erste bereits im kommenden Jahr in Potsdam. Schöneburg betonte, dass die Sicherungsverwahrung nur „das letzte Mittel der Strafrechtspolitik“ sein könne. Anders als eine Freiheitsstrafe diene die Sicherungsverwahrung nicht der Sühne einer Schuld. Es müsse darum gehen, Bürger vor besonders gefährlichen Tätern zu schützen. Die Aufsicht für Entlassene müsse optimiert werden.

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Therapie statt Dauerknast - Justizminister Schöneburg kritisiert geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung

Wer als gemeingefährlich gilt, könnte einfach weggesperrt werden – notfalls für immer. Um als gemeingefährlich zu gelten, reicht es möglicherweise aus, betrunken am Steuer erwischt zu werden. Das dürfe nicht sein, meint Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE). Er äußert Kritik an Plänen zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte die Pläne am Freitag vorgestellt.

Notwendig ist die Neuregelung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstoße.

Es werde jetzt zwar versucht, die Sicherungsverwahrung auf Sexual- und Gewalttäter zu beschränken, erkennt Schöneburg an. Jedoch bleibe eine Hintertür. Täter, die zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt sind, könnten weiter von der Sicherungsverwahrung betroffen sein.

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