Gesetzesmängel müssen beseitigt werden - CDU fordert Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
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- Donnerstag, 14. Januar 2010 14:09
Zu den Urteilen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Danny Eichelbaum:
"Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte steht fest, dass es einer Neuregelung der Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch bedarf. Die Lücken im Gesetz müssen schnell, umfassend und effektiv geschlossen werden. Das sind wir den Menschen schuldig.