CDU kritisiert überlange Verfahrensdauer bei Klagen gegen Behörden in Brandenburg - In Brandenburg darf es kein Grundrechtsschutz nach Kassenlage geben
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- Samstag, 06. Februar 2010 21:36
Während die Verfahren an den Brandenburger Amtsgerichten in 4-5 Monaten erledigt sind, müssen die Brandenburger bei Klagen gegen die Behörden vor den Verwaltungsgerichten durchschnittlich länger als 2, vor den Finanzgerichten durchschnittlich länger als 20 Monate und vor den Sozialgerichten länger als 1 Jahr auf eine Gerichtsentscheidung warten.
Dies geht aus einer Antwort des Brandenburger Justizministers Volkmar Schöneburg auf eine parlamentarische Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum MdL hervor.