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Landesregierung verweigert die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum

Im Unterschied zu anderen neuen Bundesländern fühlt sich die Landesregierung in Brandenburg für die medizinische Betreuung der Menschen in Berlin ferneren Regionen des Landes nicht zuständig. Die wiederholte Aussage, der Sicherstellungsauftrag liege einzig und allein bei der Kassenärztlichen Vereinigung, den Kassen und den Krankenhäusern, ist nicht hilfreich. Die Daseinsvorsorge liegt in der Verantwortung der Landesregierung! Auch in Jüterbog, Niedergörsdorf und im Niederen Fläming muss eine ausreichende und medizinische hochwertige Versorgung gewährleistet werden.

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Landesregierung soll endlich handeln und Gespräche mit dem Bund aufnehmen

Zu einem gemeinsamen Gespräch über die geplante Privatisierung von Gewässern der BVVG in Brandenburg trafen sich heute der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ,Dieter Dombrowski MdL, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum MdL, und der Bürgermeister der Gemeinde Am Mellensee, Frank Broshog,mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter, und der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche.

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CDU begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen „Hartz IV“ erklärt der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Teltow-Fläming Danny Eichelbaum MdL:

„Der CDU-Kreisverband Teltow-Fläming begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder müssen jetzt verfassungskonform neu berechnet werden. Vor allem gilt es die Situation von Kindern zu verbessern. Es besteht jetzt die Chance, die Hartz IV-Gesetze rechtsfehlerfrei und praktikabel zu überarbeiten.

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CDU kritisiert überlange Verfahrensdauer bei Klagen gegen Behörden in Brandenburg - In Brandenburg darf es kein Grundrechtsschutz nach Kassenlage geben

Während die Verfahren an den Brandenburger Amtsgerichten in 4-5 Monaten erledigt sind, müssen die Brandenburger bei Klagen gegen die Behörden vor den Verwaltungsgerichten durchschnittlich länger als 2, vor den Finanzgerichten durchschnittlich länger als 20 Monate und vor den Sozialgerichten länger als 1 Jahr auf eine Gerichtsentscheidung warten.

Dies geht aus einer Antwort des Brandenburger Justizministers Volkmar Schöneburg auf eine parlamentarische Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum MdL hervor.

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