Bevölkerung muss weiterhin vor gefährlichen Schwerverbrechern wirksam geschützt werden - Es darf in Berlin und Brandenburg keinen 2. Fall Uwe K. geben
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- Donnerstag, 13. Mai 2010 11:09
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nach der die Sicherungsverwahrung nachträglich nicht unbefristet verlängert werden kann, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum MdL:
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stimmt wegen ihrer möglichen Auswirkungen auf die Sicherungsverwahrung in Deutschland besorgt. Ein wirkungsvoller Schutz der Menschen vor hochgefährlichen Straftätern darf in Deutschland nicht zwischen den Vorgaben des Grundgesetzes einerseits und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) andererseits zerrieben werden.