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Presseecho / Landtag

Darum schwänzte Juli Zeh ihre Wahl zur Verfassungsrichterin Sb Potsdam

Mit Büchern wie "Unterleuten" hat Juli Zeh (44) Millionen Leser begeistert. Jetzt hat Brandenburgs Landtag die Erfolgs-Autorin zur Verfassungsrichterin gewählt. Obwohl Juli Zeh schwänzte. 71 von 84 Abgeordneten stimmten für die Autorin, die mit Mann und zwei Kindern in Barnewitz (Havelland) wohnt. Gewählt wurde Zeh unter ihrem Namen Dr. Julia Barbara Finck. Die Schriftstellerin hat geheiratet, und einen Doktorgrad in Jura. Fünf weitere Verfassungsrichter wurden gestern ernannt und vereidigt. Eine AfD-Kandidatin fiel viermal durch. Juli Zeh soll erst am 30. Januar den Amtseid schwören. Grund: Sie war gestern in Hamburg statt in Potsdam - zur Aufzeichnung der Talkshow "Markus Lanz" (heute 23:30 Uhr). Danny Eichelbaum (44, CDU): "Das ist eine Missachtung des Parlaments!"

Quelle: BILD, 13.12.2018

In anderen Bundesländern öfter verwendet - Nur wenig Fußfesseln in Brandenburg

Potsdam. In Brandenburg sind seit 2011 nur drei Mal Straftäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt worden. Ein weiterer in Brandenburg vollstreckter Fall wurde von einem Gericht in Bayern angeordnet. Von Benjamin Lassiwe

Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum hervor, die der RUNDSCHAU vorliegt.

Damit liegt Brandenburg im bundesweiten Vergleich deutlich hinter anderen Bundesländern zurück: In Bayern wurde die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Straftätern allein in den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 30 Mal angeordnet. In Mecklenburg-Vorpommern geschah dies im selben Zeitraum 13 Mal, in Sachsen elf Mal. In Brandenburg stehen in der Zeit vom 1. Januar bis zum Reformationstag 2018 dagegen lediglich zwei Fälle in der Statistik. Der einzige andere Fall ereignete sich im Jahr zuvor.

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Justizpanne: Vorzeitige Entlassung eines Mörders hat politisches Nachspiel

Ein verurteilter Mörder kommt frei, weil das Landgericht Potsdam Unterlagen nicht fristgerecht verschickt hat. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Handhabe für einen erneuten Haftbefehl. Der Fall wird nun den Rechtsausschuss des Landtags beschäftigen.

Im Fall des verurteilten Mörders, der aufgrund einer Justzipanne vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, sorgt für Empörung und Kopfschütteln. „Das hätte nicht passieren dürfen. Es ist nicht das erste Mal, dass Straftäter in Brandenburg wegen der Überschreitung gesetzlicher Fristen aus der Haft entlassen wurden“, sagte Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Im Brandenburger Landtag wird der Fall ein politisches Nachspiel haben: Eichelbaum kündigte an, Justizminister Stefan Ludwig (Linke) bei der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses zu den Ursachen der Justizpanne befragen zu wollen. 

Bereits 2015 waren zwei mutmaßliche Sexualstraftäter nach überlangen Verfahrensdauern aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Cottbuser Landgericht damals hatte auf Personalengpässe verwiesen. „Wenn der Grund für die Entlassung des verurteilten Straftäters wieder einmal Personalmangel am Landgericht Potsdam sein sollte, so muss das Konsequenzen haben“, sagte Eichelbaum der MAZ.

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Richtermangel ist Grund für Verfahrensdauer - Brandenburger CDU kritisiert Boitzenburg-Urteil

Die CDU im Brandenburger Landtag hat das Urteil des Landgerichts Potsdam im Fall Schloss Boitzenburg (Uckermark) kritisiert. Das Verfahren wegen Subventionsbetrugs war mit jahrelanger Verspätung gestartet. Diese Verzögerungen waren dann einer der Gründe, weshalb die Haftstrafen der verurteilten Unternehmer von der Kammer reduziert wurden.

Es sei nicht akzeptabel, dass ein Strafverfahren erst 14 Jahre nach Bekanntwerden des Vorfalls stattfindet, sagte Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU im Landtag dem rbb. Die lange Verfahrensdauer sei dem Mangel an Richtern und Staatsanwälten geschuldet. Dafür sei die Landesregierung mit ihrer Personalpolitik verantwortlich, so Eichelbaum. Die CDU fordert in den laufenden Haushaltsberatungen mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte. Gelder für Sanierung zweckentfremdet

In der vergangenen Woche hatten zwei Männer Haftstrafen von je fünfeinhalb Jahren erhalten. Sie sollen sich gemeinsam knapp zehn Millionen Euro an Subventionen für eine Sanierung von Schloss Boitzenburg unter anderem bei der Investitionsbank erschlichen haben. Von den Strafen werden aber knapp vier Jahre abgezogen. Zum einen, weil die Taten 14 bis 21 Jahre zurückliegen, zum anderen, weil die Männer eine Vorstrafe wegen schweren Betruges schon zum Teil verbüßt haben.

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