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Presseecho / Landtag

Cottbuser Anwälte geraten wegen ihrer Vergangenheit unter Verdacht

Der Fall einer ehemaligen Cottbuser Rechtsanwältin hat zu einer Auseinandersetzung zwischen der CDU und dem Justizministerium geführt. Die inzwischen im Ruhestand befindliche Frau war im Jahr 2000 wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden.

Sie war als Staatsanwältin der DDR an Verfahren beteiligt gewesen, bei denen aus politischen Gründen exzessive Strafen verhängt wurden, obwohl es sich um Bagatellfälle gehandelt habe.

Der Fall der Rechtsanwältin wurde durch einen Bericht des rbb-Magazins „klartext“ bekannt. An den Sender hatten sich Menschen gewandt, deren Rechte in Verfahren der Staatsanwältin und späteren Rechtsanwältin geschädigt wurden.

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Sicherungsverwahrung: Schöneburg will mit Nachbarn kooperieren - Hohe Kosten erwartet

Nach dem Urteil zur Sicherungsverwahrung will Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) seine Gespräche mit anderen Ländern vorantreiben. „Auf die Länder kommen – wie erwartet – immense Kosten zu. Das können wir nicht im Alleingang stemmen“, sagte Schöneburg. „Klar ist, dass wir nun in bauliche Projekte investieren müssen, um wie gefordert eine deutliche Abgrenzung zwischen der Strafhaft und der Sicherungsverwahrung zu erreichen“, sagte der Minister. „Vor allem muss aber im therapeutischen Bereich investiert werden.“

Gemeinsam mit Berlin hat Brandenburg ein Eckpunkte-Papier für den künftigen Vollzug der Sicherungsverwahrung erarbeitet. Dieses habe sich laut Schöneburg bereits am Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientiert, das die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung in Deutschland für unzulässig erklärt hatte. Brandenburg und Berlin wollen die härteste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt, möglichst durch eine engmaschige und individuelle Betreuung vermeiden. Jetzt gehe es laut Schöneburg darum, dies in ein Gesetz umzusetzen. Das Ministerium arbeitet am Entwurf für ein Landesvollzugsgesetz; 2012 soll es verabschiedet sein. Dann soll eine Ergänzung zur Sicherungsverwahrung folgen.

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Konflikt der Generationen

Brandenburgs junge Opposition fordert erneute Überprüfung übernommener Mitarbeiter inJustiz und Polizei Von Ulrich Thiessen Potsdam (MOZ) Die Frage, wie mit ehemaligen Stasi-Mitarbeitern im Landesdienst umgegangen werden soll, entwickelt sich zunehmend zu einem Generationsproblem. Jenseits von parteitaktischem Kalkül stellen junge Oppositionspolitiker heute andere Fragen als Abgeordnete vergangener Legislaturperioden.

Es ist Zufall: Im Rechtsausschuss ist die Opposition durchweg mit jungen Abgeordneten vertreten, während SPD und Linke Politiker älterer Jahrgänge dorthin entsandt haben, die zum Teil schon die Konstituierung des ersten Landtages miterlebt hatten. Es ging gestern wieder einmal um die Frage, wie mit ehemaligen Stasi-IM oder hauptamtlichen Mitarbeitern in der heutigen Justiz des Landes umgegangen werden soll. Alwin Ziel, von 1990 bis 1999 SPD-Innenminister, hatte schon in der letzten Ausschusssitzung berichtet, wie Anfang der 90er Jahre versucht wurde, sich durch Aktenberge zu wühlen, Kommissionen eingesetzt wurden, aber letztlich auch Vertrauen herrschte, dass die Angaben der Mitarbeiter stimmten beziehungsweise Unwahrheiten ans Tageslicht kommen würden. Das übernommene Personal wurde letztlich rechtsstaatlich übernommen und genieße nun auch Vertrauensschutz, so argumentiert seit Wochen Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke).

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Transparente Verwaltung - CDU fordert Anitkorruptions-Arbeitsgruppe: „Es gibt dringenden Handlungsbedarf“

Die CDU will eine „Arbeitsgruppe Antikorruption“ im Kreistag ins Leben rufen. Jede Fraktion soll ein Mitglied entsenden. Einen entsprechenden Antrag hat die CDU-Fraktion für die Sitzung am 23. Mai eingereicht. Die Arbeitsgruppe soll Richtlinien zur Korruptionsvorbeugung in der Kreisverwaltung erarbeiten.

„Die zahlreichen Ermittlungsverfahren der Korruptionsstaatsanwaltschaft Neuruppin gegen Amtsträger im Landkreis Teltow-Fläming verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf“, begründet der Chef der CDU-Kreistagsfraktion, Danny Eichelbaum, diese Initiative. Er ist davon überzeugt, dass die Kreistagsmitglieder unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen selbst die Initiative ergreifen müssen. „Von der Kreisverwaltung und dem Landrat ist kein großer Aufklärungsbedarf zu erwarten“, urteilt Eichelbaum. Dies ergebe sich aus den „Vorgängen um die Beratertätigkeit des ehemaligen Ehemannes von Landrat Gieseckes Ehefrau, Bernd von Schrötter“. Zudem habe Landrat Giesecke (SPD) nicht den Fragenkatalog der CDU-Kreistagsfraktion zu dem Thema beantwortet; Giesecke habe auch im Rechnungsprüfungsausschuss keine Auskunft geben wollen: „Dies kann nicht mehr hingenommen werden.“

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