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Presseecho / Landtag

DDR-Juristen wurden Anwälte

Neuer Ärger für Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (52, LInke). Der frühere SED Mann muss erklären, warum zwei DDR Unrechtsjuristen Rechtsanwälte werden durften.

Der RBB hatte die Fälle aus Cottbus aufgedeckt: Ex-DDR-Staatsanwältin Eva Maria M. wurde im Jahr 2000 zu 22 Monaten Haft verurteilt. Weil sie Unschuldige in den Knast gebracht hatte. Trotzdem durfte sie bis zur Rente

2008 Rechtsanwältin sein. Ex-DDR-Richter Alfred C. soll sich einem Urteil durch Flucht ins Ausland entzogen haben. Nach der Verjährung kam er zurück, ist heute Rechtsanwalt.CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum

(37): "Dass verurteilte Unrechtsjuristen als Anwälte arbeiten, ist nicht hinnehmbar!" Am 16. Juni soll der Minister dem Rechtsausschuss die Fälle erklären.

Quelle: Bild, 13.05.2011

Justiz: Stachwitz irritiert mit Kolumne

Darf eine Staatssekretärin als Journalistin in Erscheinung treten, die eigene Politik verteidigen und die Opposition kritisieren? Der Rechtsexperte der Brandenburger CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, hat an dem journalistischen Nebenamt der Justiz-Staatssekretärin Sabine Stachwitz erhebliche Zweifel und ließ sie daher gestern vor den Rechtsausschuss zitieren.

Unter dem Titel „Richter unter Generalverdacht“ hatte Stachwitz am Mittwoch in einer Brandenburger Zeitung eine „Jagd auf brandenburgische Richterinnen und Richter, denen nicht ,die Gnade der westdeutschen Geburt’ zuteil“ geworden sei, konstatiert. Sie lehnt in ihrer Kolumne, die sie seit längerem schreibt, eine neue Stasi-Überprüfung der Richterschaft ab und kritisiert, dass „vornehmlich Landtagsabgeordnete der CDU“, zum „Halali blasen“ würden.

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Cottbuser Anwälte geraten wegen ihrer Vergangenheit unter Verdacht

Der Fall einer ehemaligen Cottbuser Rechtsanwältin hat zu einer Auseinandersetzung zwischen der CDU und dem Justizministerium geführt. Die inzwischen im Ruhestand befindliche Frau war im Jahr 2000 wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden.

Sie war als Staatsanwältin der DDR an Verfahren beteiligt gewesen, bei denen aus politischen Gründen exzessive Strafen verhängt wurden, obwohl es sich um Bagatellfälle gehandelt habe.

Der Fall der Rechtsanwältin wurde durch einen Bericht des rbb-Magazins „klartext“ bekannt. An den Sender hatten sich Menschen gewandt, deren Rechte in Verfahren der Staatsanwältin und späteren Rechtsanwältin geschädigt wurden.

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Sicherungsverwahrung: Schöneburg will mit Nachbarn kooperieren - Hohe Kosten erwartet

Nach dem Urteil zur Sicherungsverwahrung will Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) seine Gespräche mit anderen Ländern vorantreiben. „Auf die Länder kommen – wie erwartet – immense Kosten zu. Das können wir nicht im Alleingang stemmen“, sagte Schöneburg. „Klar ist, dass wir nun in bauliche Projekte investieren müssen, um wie gefordert eine deutliche Abgrenzung zwischen der Strafhaft und der Sicherungsverwahrung zu erreichen“, sagte der Minister. „Vor allem muss aber im therapeutischen Bereich investiert werden.“

Gemeinsam mit Berlin hat Brandenburg ein Eckpunkte-Papier für den künftigen Vollzug der Sicherungsverwahrung erarbeitet. Dieses habe sich laut Schöneburg bereits am Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientiert, das die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung in Deutschland für unzulässig erklärt hatte. Brandenburg und Berlin wollen die härteste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt, möglichst durch eine engmaschige und individuelle Betreuung vermeiden. Jetzt gehe es laut Schöneburg darum, dies in ein Gesetz umzusetzen. Das Ministerium arbeitet am Entwurf für ein Landesvollzugsgesetz; 2012 soll es verabschiedet sein. Dann soll eine Ergänzung zur Sicherungsverwahrung folgen.

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