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Presseecho / Landtag

Brandenburger Vereine profitieren - Justiz verhängt mehr Geldauflagen

Vereine profitieren immer stärker von eingestellten Ermittlungsverfahren, aber es gibt Kritik an der Verteilung der Mittel: Der Weiße Ring fühlt sich „stiefmütterlich behandelt“

Gemeinnützige Organisationen und die Staatskasse haben im Jahr 2018 mehr Geld überwiesen bekommen, das aus Geldauflagen in Strafverfahren stammt. Gerichte und Staatsanwaltschaften ver- hängten insgesamt Auflagen in Höhe von 3 788 900 Euro - im Vorjahr waren es 3 288 500 Euro. So hoch wie aktuell war die Summe noch nie. Die Gründe für den Anstieg sind unklar. Manchmal reicht ein großes Verfahren mit hoher Geld-Auflage, um die Werte in die Höhe zu treiben.

Gesichert ist, dass die Anzahl der gegen Geldzahlung eingestellten Verfahren (Paragraf 153a der Strafprozessordnung) seit 2017 um 0,45 Prozent landesweit zugenommen hat. Laut Generalstaatsan- waltschaft werden rund 4,5 Prozent aller Ermittlungsverfahren auf diesem Weg abgekürzt - auch zur Entlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Die Betroffenen zahlen eine Geldsumme, sind damit das Verfahren los und umge- hen eine Vorstrafe. Gut möglich, dass sich der Trend zu solchen Einigungen finanziell bemerkbar macht.

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Richter können künftig bis 70 arbeiten

Potsdam (MOZ) Immer wieder musste Justizminister Stefan Ludwig (Linke) die Novelle des Richtergesetzes verschieben. Es sollte der große Wurf werden.

Was herauskam war hoch umstritten und wird nun im Parlament deutlich korrigiert. Größter Streitpunkt war das Vorhaben, einem Richter ein weiteres Richteramt bis zur Hälfte seiner Arbeitszeit zu übertragen – auch gegen seinen Willen. Damit sollte die Tatsache ausgehebelt werden, dass Richter nicht gegen ihren Willen in eine andere Gerichtsbarkeit versesetzt werden können.

Angesichts des Richtermangels in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und an den Verwaltungsgerichten hätten Arbeitsrichter dort aushelfen können. In einer Anhörung des Rechtsausschusses hatten die meisten Experten verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine "Halbtagszwangsversetzung" geäußert.

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„Frosch“-Club-Überfall in Frankfurt (Oder) - Verdächtige wegen langer Verfahrensdauer frei!

Neuer Justiz-Skandal in Brandenburg! Nach Mörder Michael A. und Neonazi Maik Schneider ließ das Oberlandesgericht Montag vier Syrer (21-40) aus der Untersuchungshaft frei. Wegen Überlastung des Gerichts!

Obwohl gegen die Männer weiter dringender Tatverdacht besteht – und Fluchtgefahr dazu. Die Männer sind wegen des brutalen Überfalls auf die Disko „Frosch-Club“ in Frankfurt (Oder) vom August 2018 angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und versuchten Totschlag vor. Mit weiteren Flüchtlingen sollen sie Gäste des Clubs mit Messern, Steinen und Eisenstangen angegriffen haben. Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke (Linke) leitete darauf Ausweisungsverfahren gegen die Asylbewerber ein.

Doch noch vor ihrem Prozess kamen die vier jetzt ohne Auflagen frei.

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Pensionswelle: Brandenburg verliert hunderte Richter und Staatsanwälte

Bis 2030 verabschieden sich mehr als die Hälfte aller Brandenburger Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand. Das geht aus Zahlen des Justizministeriums hervor. Die CDU spricht von einer alarmierenden Situation.

Potsdam. Brandenburgs Gerichten steht im kommenden Jahrzehnt ein erheblicher personeller Aderlass bevor: Bis 2030 gehen mehr als die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand. Das teilte das Justizministerium auf Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mit. „Auf die Gerichte im Land rollt eine Pensionswelle ungekannten Ausmaßes zu“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum.

Den Zahlen zufolge scheiden in diesem und im nächsten Jahr zusammen 330 Mitarbeiter an den Gerichten aus. Nach 2021 steigt diese Zahl deutlich auf jeweils über 200 Abgänge pro Jahr. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 gab an den Gerichten des Landes knapp 3000 Mitarbeiter. 

Die überwiegende Mehrheit (gut 2200) ist an den Amts- und Landgerichten tätig, die übrigen an den Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten. Dazu kommen etwa 200 Mitarbeiter im Ministerium und 340 Referendare, die sich auf das zweite juristische Staatsexamen vorbereiten.

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