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Presseecho / Landtag

Obdachlosen-Mörder auf der Flucht - Gefangener der JVA Wriezen türmt durch offenes Fenster der Knastküche / Kritik am offenen Vollzug in Brandenburg

Holger U. starb wegen 3,30 Euro. Ein paar Münzen und sechs Zigaretten zogen die beiden Jugendlichen im Oktober 2007 dem stadtbekannten Obdachlosen ab. Dann malträtierten sie den Mann mit Tritten gegen den Kopf, warfen ihn in den Teich im Frankfurter Stadtpark, sahen zu, wie er ertrank. Im April 2008 wurden die damals 16-Jährigen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von je acht Jahren verurteilt. Nun ist einer der beiden Täter auf der Flucht.

Im Juli 2013, nach Abschluss seiner Berufsaubildung im Garten- und Landschaftsbau, hätte Lucjan W. vorzeitig aus der Haftanstalt Wriezen kommen können. Nun hat er sich selbst entlassen: Am Montag entkam der 21-Jährige aus der Gefängnis im Kreis Märkisch-Oderland, in dem Jugendliche und junge Erwachsene inhaftiert sind. Die Fahndung nach dem gebürtigen Küstriner, der zuletzt in Frankfurt (Oder) lebte, läuft. An der Grenze zu Polen gab es am Montagabend Kontrollen, wie ein Polizeisprecher sagte.

Obwohl er ein Mörder ist, gilt W. nicht als gefährlich. „Eine Gefahr für die Öffentlichkeit wird derzeit nicht angenommen“, teilt das Polizeipräsidium Ost mit. Seine Sozialprognose sei positiv, bestätigt der stellvertretende Sprecher des Potsdamer Justizministeriums, Ronald Pienkny. Der Verurteilte habe eine Therapie abgeschlossen, eine Berufsausbildung angefangen, seine familiären Kontakte stabilisiert. Deswegen wurde er im Juli dieses Jahres auch in den offenen Vollzug verlegt, den die Häftlinge tagsüber für ihre Ausbildung verlassen können.

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Heftiger Streit um liberaleren Strafvollzug - Minister Schöneburg legt Gesetzentwurf vor

Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) setzt jetzt um, was bereits im Frühjahr Wellen der Empörung ausgelöst hat. Er will den deutschlandweit liberalsten Strafvollzug schaffen. Dazu hat der Minister jetzt regierungsintern einen Gesetzentwurf für den Strafvollzug vorgelegt, der dem Tagesspiegel vorliegt. Demnach will der frühere Strafverteidiger und Landesverfassungsrichter die Gefängnisse konsequent auf Resozialisierung umstellen, die Behandlung und Therapie zur Resozialisierung von Gefangenen stärken, ihnen aber zugleich auch mehr Freiheit wie Besuchzeiten und Ausgänge gewähren. Zugleich wird die Arbeitspflicht abgeschafft, stattdessen der Besuch „sinnvoller Angebote“ wie Schule, Berufsbildung und Arbeitstherapie sogar mit Geld belohnt.

Der Strafvollzug war bislang bundesweit gesetzlich geregelt. Im Zuge der Förderalismusreform muss aber nun jedes Land sein eigenes Gesetz erarbeiten. Nach dem Brandenburger Entwurf sollen die Gefangenen künftig auch besser auf die Freiheit vorbereitet und nach der Entlassung stärker begleitet werden. Erstmals ist auch der Opferschutz im Gesetz enthalten: Mit strengeren Auflagen bei Ausgängen, sich nicht den Opfern zu nähern, und Zahlungen aus dem Knast heraus an die Opfer.

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Immer mehr Gesetze und Vorschriften

Brandenburger müssen sich durch immer mehr Paragrafen kämpfen. Die Zahl der Landesgesetze stieg seit 2009 von 336 auf heute 361, was einem Zuwachs von etwa sieben Prozent entspricht. Bei den Rechtsverordnungen gab es einen Anstieg von 1000 auf heute 1106, also um fast elf Prozent. Das geht aus einer Antwort von Innenminister Dietmar Woidke (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Abgeordneten Björn Lakenmacher und Danny Eichelbaum hervor. Eichelbaum kritisierte, dass statt eines Bürokratieabbaus unter der rot-roten Regierung der «Vorschriftendschungel» noch dichter geworden sei.

Quelle: BILD, 24.08.2012

Justizgewerkschaft sieht dringenden Handlungsbedarf

Mehr Sicherheit in Gerichten Mehr Einlasskontrollen und neue Schleusen sollen die Gerichte im Land sicherer machen. Das neue Konzept des Ministers wird umgesetzt. Der Justizgewerkschaft ist das aber zu wenig.

Brandenburg rüstet auf bei der Sicherheit der Gerichte. Seit Juni sind zwei mobile Sicherheitsteams im Land unterwegs, um abwechselnd an den kleineren Gerichten im Land Einlasskontrollen durchzuführen. Das ist ein Ergebnis des Anfang des Jahres von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) vorgelegten Sicherheitskonzeptes. Zusammen mit Umbauten im Eingangsbereich der Amtsgerichte Perleberg, Oranienburg und Prenzlau seien an allen Strafgerichten bei Bedarf Einlasskontrollen mit Metalldetektor und Gepäckröntgengerät möglich, so Schöneburg in einer Antwort auf die Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum.

Schon mit Beginn des neuen Jahres soll eine weitere mobile Sicherheitsgruppe mit vier Leuten gebildet werden, um die zeitweisen Kontrollen auszuweiten. Eine vierköpfige Sicherheitsgruppe kostet laut Ministerium pro Jahr knapp 130 000 Euro. Die Umbauten an den drei Amtsgerichten und dem Arbeits- und Sozialgericht Cottbus kosten laut Ministerium rund 1,5 Millionen Euro. Bislang seien 480 000 Euro verbaut. Zusätzlich werden beim Amtsgericht Cottbus und beim Arbeitsgericht Potsdam die Umbauten über Mieten bezahlt. Die vollständige Umsetzung des neuen Sicherheitskonzeptes hänge am Haushaltsplan der kommenden Jahre, so Schöneburg einschränkend.

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