Sicherungsverwahrung - Berlin prüft Freilassung von Straftätern
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- Sonntag, 16. Mai 2010 11:28
Die Berliner Justiz prüft, ob acht Straftäter aus der Sicherungsverwahrung frei kommen müssen. Die Verurteilten waren als besonders gefährlich eingestuft worden und deshalb nach Verbüßen ihrer regulären Freiheitsstrafe in Haft geblieben. Doch das war möglicherweise nicht rechtens.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung wird in Berlin jetzt die Freilassung von acht Straftätern geprüft. Die Staatsanwaltschaft werde die Fälle dem Landgericht zur Entscheidung vorlegen, sagte der Sprecher der Justizverwaltung, Bernhard Schodrowski. Berücksichtigt werden müsse aber das Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Wichtig sei auch, einen geordneten Übergang in die Freiheit zu organisieren.