Gesetzentwurf der Landesregierung zur Sicherungsverwahrung berücksichtigt nur ungenügend die Interessen der Opfer - Danny Eichelbaum: Informations- und Beteiligungsrechte für die Opfer und ihre Angehörigen stärken
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- Dienstag, 22. Januar 2013 20:14
Zur morgigen ersten Lesung des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes im Landtag Brandenburg sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:
„Im Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung zur Sicherungsverwahrung sind die Interessen von Opfern und ihren Angehörigen nur ungenügend berücksichtigt. Dabei schließen sich Resozialisierung und Opferschutz nicht aus, sondern ergänzen sich.
Notwendig ist, dass Opfer und ihre Angehörigen umfangreiche Informations-und Beteiligungsrechte bei der Entlassung von Sicherungsverwahrten erhalten. Zudem sollte die sogenannte Haft-Entlassenen-Auskunftsdatei der Sexualstraftäter ausgebaut werden.